Schwarzenfeld,

Belastungsübung Atemschutz

Jährlicher Durchgang durch die Atemschutzübungsstrecke

Da auch für unsere Atemschutzgeräteträger die Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 7 "Atemschutz" als Grundlage gilt, müssen folgende Anforderungen für eine bestehende Tauglichkeit erfüllt werden.
Neben der medizinischen Untersuchung (G26.3), die alle drei Jahre aufgefrischt werden muss, muss jährlich eine Einsatzübung bzw. ein Einsatz sowie ein Durchgang durch eine Atemschutzübungsstrecke nachgewiesen werden. Der Durchgang durch die Übungsstrecke fand für die Atemschutzgeräteträger des THW Schwandorf in der Atemschutzübungsstrecke Schwarzenfeld statt.
Hier muss bei völliger Dunkelheit (Simulation der sog. "Nullsicht") ein Hindernissparcour und eine Kriechstrecke absolviert werden. Anschließend muss ebenfalls mit voller Schutzausrüstung entweder auf einer Endlosleiter eine Höhe von 20 Meter erklommen, oder auf dem Fahrradergometer über eine gewisse Zeitdauer eine entsprechende Wattzahl erreicht werden.


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