Da auch für Atemschutzgeräteträger des THW die Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 7 "Atemschutz" als Grundlage gilt, müssen folgende Anforderungen für eine bestehende Tauglichkeit erfüllt werden.
Neben einer medizinischen Untersuchung (G26.3), die alle drei Jahre stattfindet, muss jährlich eine Einsatzübung bzw. ein Einsatz sowie ein Durchgang durch eine Atemschutzübungsstrecke nachgewiesen werden. Letzterer fand für die Atemschutzgeräteträger des THW Schwandorf am Donnerstagabend in der Atemschutzübungsstrecke Schwarzenfeld statt.
Hier muss bei völliger Dunkelheit (Simulation der sog. "Nullsicht") ein Hindernissparcour und eine Kriechstrecke absolviert werden. Anschließend muss ebenfalls mit voller Schutzausrüstung entweder auf einer Endlosleiter eine Höhe von 20 Meter erklommen, oder auf dem Fahrradergometer über eine gewisse Zeitdauer eine entsprechende Wattzahl erreicht werden.