Voraussetzung für das Führen von THW Fahrzeugen ist, neben dem Besitz einer Fahrerlaubnis für die entsprechende Führerscheinklasse, die Einweisung auf dem jeweiligen Fahrzeug und die Absolvierung einer Kraftfahrerausbildung. Diese setzt sich aus einem theoretischen, sowie einem praktischen Teil zusammen.
In der Kraftfahrerbelehrung im März wurden alle wichtigen Regelungen der Straßenverkehrsordnung zur Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 StVO und Wegerechten nach § 38 StVO wiederholt. Des weiteren wurden die Themen Ladungssicherung und Gefahrgutkennzeichnung besprochen.
In der praktischen Ausbildung ging es darum, sich mit dem Fahrverhalten von Großfahrzeugen vertraut zu machen, insbesondere in Kombination mit Anhängern. Dazu fuhr man mit Gerätekraftwagen (GKW) und 310kVA Notstromaggregat, Mehrzweckkraftwagen (MzKW) und Wechselbrückenanhänger und Kipper mit Tieflader zum Großparkplatz am Gleisdreieck in Schwandorf und übte unter anderem das Rückwärtsfahren und das Rangieren mit Anhänger.